letzte Aufforderung, die Monatsrechnung (23.12.2023) gestempelt und unterschrieben per Mail an die info@bosshammersch-hof.de zurückzusenden.
Generell gilt (wie bereits mehrfach mitgeteilt):
Die Monatsrechnungen müssen immer bis zum 15. des Folgemonats bei uns unterschrieben und gestempelt eingegangen sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Berücksichtigung der Förderung nicht erfolgen. Dies hätte dann eine Nachberechnung für die beziehende Einrichtung zur Folge, sowie die Einstellung der Lieferung.
Vielen Dank für ihr Verständnis!